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Landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft Hinwil und Umgebung Eine historische aufarbeitung |
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Chronik Namensgebung
Die «Landi Hinwil» durchlief während seiner mehr als 100 jährigen geschichte* nicht nur mehrere bauetappen, sondern auch mehrere namensgebungen. Dazu gibt es im staatsarchiv des kt. zürich eine umfassende dokumentation des zürcherischen handelsregisteramtes. An dieser stelle werden nur die wichtigsten ereignisse wiedergeben, ansonsten wird auf die entsprechende akte verwiesen.
Soweit nicht anders erforderlich verwende ich im weiteren die bezeichung: «Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil» oder einfach «Landi Hinwil», kurz LGH.
*) Natürlich ist es eine ansichtsache, rein organisatorisch gesehen existierte die LGH von 1911 bis 1993 (fusion mit LG Illnau), juristisch aber bis 2002 mit der löschung aus dem handelsregister und definitiv wurden die tore der «Landi Hinwil» am 31.12.2015 geschlossen.
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1911 Landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft Hinwil und Umgebung verweis [5] |
„16.08.1911, unter der firma «Landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft Hinwil und Umgebung» hat sich mit sitz in hinwil am 07.05.1911 eine genossenschaft gebildet, welche sich die hebung und förderung des materiellen wohle ihrer mitglieder zur aufgabe setzt. [...]“
Auszug der gründungs generalversammlung akte 1985 vom 07.05 1911 mit:
auszug aus dem vorstandprotokoll vom 28.05.1911
auszug aus dem vorstandprotokoll vom 12.05.1911
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1932 Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil verweis [17] |
02.12.1932, «Landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft Hinwil und Umgebung», in hinwil (s. H. A. B. Nr. 166 vom 19.07.1932, seite 1767).
„In der generalversammlung vom 22.05.1932 haben die mitglieder dieser genossenschaft neue statuten festgelegt, wodurch die bisher publizierten bestimmungen folgende änderungen erfahren: die firma ist abgeändert auf «Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil». [...] Die organe der genossenschaft sind: die generalversammlung, der vorstand von 11 mitgliedern und die geschäftsprüfungskommission. [...]“
Auszug aus dem gv protokoll vom 22.05.1932 (akte 7355)
„...Art. 2. Der statutenentwurf wird vom vorsitzenden den mitgliedern im zusammenhang vorgelesen und nachher paragraphenweise zur diskussion gestellt. Es scheint, dass der vorstand mit dem entwurf eine glückliche hand gehabt hat, denn die diskussion wurde nur in unwesentlichen punkten benutzt und der vorlage einstimmig genehmigung erteilt...“
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1986 Volg, Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil-Bauma |
21.12.1987, «Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil», in hinwil (shab nr. 247 vom 21. 10. 1977, s. 3374).
„Die generalversammlung hat am 03.04.1986 die statuten geändert und sodann am 31.03.1987 die fusion mit der «Landwirtschaftlichen onsumgenossenschaft Bauma-Sternenberg» in bauma, beschlossen und erneut die statuten geändert. Übernahme der aktiven und passiven der «Landwirtschaftlichen Konsumgenossenschaft Bauma-Sternenberg» gemäss deren fusionsbilanz per 31.12.1986 im sinne von art. 914 OR neue firma: «Volg, Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil-Bauma». Neuumschreibung des zwecks: verbesserung der wirtschaftlichen verhältnisse ihrer mitglieder mit einem bedarfsgerechten sortiment und einer palette von dienstleistungen [...]“
21.12.1987, «Landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft Bauma-Sternenberg, in bauma (shab nr. 210 vom 10.9. 1982, s. 2934)
„Die generalversammlung vom 25.03.1987 hat die fusion mit der «Landwirtschaftlichen Genossenschaft Hinwil», in hinwil, beschlossen. Aktiven und passiven der «Landwirtschaftlichen Konsumgenossenschaft Bauma-Sternenberg» gehen nach art. 914 OR auf die «Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil» über. Die «Landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft Bauma-Sternenberg»ist aufgelöst."
Auszug aus dem gv protokoll der LGH vom 11.03.1987 (akte 17576)
„[...] 4. Genehmigung des fusionsvertrags des mit der LKG bauma-sternenberg.
Die vorliegende bereinigte übernahmebilanz zeigt, dass die fusion kein finanzielles risiko mehr ist. Im fusionsvertrag, der auf art. 914 OR basiert, wird festgehalten, dass die LKG bauma-sternenberg per 31.12.86 mit sämtlichen aktiven und passiven, mitgliedern und wirtschaftsgebiet an die LG hinwil übergeht. Demgegenüber sind die vermittlung von konsumwaren und hilfsgütern, sowie die verwertung der landesprodukte pflichten der LG hinwil. Die fusionierte genossenschaft wird «Volg, Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil-Bauma». benannt. Der vorstand setzt sich im verhältnis 6/3, die kontrollstelle 3/2 zusammen. Während einer übergangsfrist führen die bestehenden organe die geschäfte gemeinsam. Der vorliegende fusionsvertrag wurde in baume am 25.03.1987 genehmigt. Auch in hinwil wird der vertrag ohne gegenstimme gutgeheissen. Die bisherige erfreuliche zusammenarbeit soll in der folge für alle beteiligten früchte tragen.
5. Statutenänderung als folge der fusion mit der LKG baume wird folgende statutenänderung genehmigt:
Art. nr. 1 namensänderung : neu «Volg, Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil-Bauma»..
Art. nr. 3 wirtschaftsgebiet : neu hinwil, baume, sternenberg und umgebung.
Art. nr. 28 kontrollstelle: sie besteht aus drei bis fünf mitgliedern. [...]“
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1993 fusion mit Landwirtschaftlicher Genossenschaft Illnau (LGL) |
25.08.1993, «Volg, Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil-Bauma», in hinwil, verbesserung der wirtschaftlichen verbaltnisse ihrer mitglieder, genossenschaft (s.hab nr. 93 vom 15. 5. 1992, s. 2242).
„Auflösung der genossenschaft durch beschluss der generalversammlung vom 25.06.1993 infolge fusion mit der «Landwirtschaftlichen Genossenschaft Illnau» (neu: Landi Zola), in illnau-effretikon. Aktiven und passiven der genossenschaft gehen durch universalsukzession auf die «Landwirtschaftlichen Genossenschaft Illnau» (neu: Landi Zola) über.“
25.08.1993, Landwirtschaftliche Genossenschaft Illnau, in illnau-effretikon, artikel des landwirtschaftlichen bedarfs, genossenschaft (shab nr. 46 vorn 08.03.1993. S. 1122).
„Statutenänderung: 25.06.1993. Firma neu: «Landi Zola». Fusion: die genossenschaft übernimmt die «Volg, Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil-Bauma», in hinwil, durch fusion. Aktiven von fr. 16763092.61 und passiven von fr. 16211130.36 der «Volg, Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil-Bauma» gehen gemäss fusionsvertrag vom 09.06.1993 und fusionsbillanz per 31.12.1992 durch universalsukzession auf die genossenschaft über.“
Auszug aus dem gv protokoll vom 25.06.1993
„4. Fusion mit der «Landwirtschaftliche Genossenschaft Illnau» der präsident erläutert nochmals kurz, dass wegen des ausscheidens von pfäffikon jetzt über eine zweierfusion (hinwil-bauma und illnau) befunden werden muss. Er verweist auf das informationsblatt datiert vom 10.06.1993, das mit der einladung zur a.o. GV verschickt wurde.
A) genehmigung des fusionsvertrages vom 09.06.1993
B) beschlussfassung über die fusion gemäss art 914 OR mit der LG illau als aufnehmende genossenschaft
Über die traktanden 4 a) und 4 b) wird zusammen abgestimmt die mitglieder stimmen dem fusionsvortrag, der auflösung der «Volg, Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil-Bauma» und der fusion mit der «Landwirtschaftliche Genossenschaft Illnau» einstimmig zu.“
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2002 löschung der «Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil-Bauma» im handelsregister |
«Volg, Landwirtschaftliche Genossenschaft Hinwil-Bauma», in hinwil, genossenschaft (shab nr. 173 vom 07.09.1993, s. 4699)
„Die vorschriften von art. 914 OR sind eingehalten. Die genossenschaft wird gelöscht. Tagebuch nr. 7820 vom 26.03.2002 (00408892 / ch-020.5.901.570-4)“
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